Markenrecht & Schutz
Bildmarke
Figurative Mark
Eine Bildmarke schützt ein rein grafisches oder bildliches Zeichen ohne Wortbestandteil — etwa ein Signet, Emblem oder abstraktes Symbol. Geschützt ist die konkrete grafische Gestaltung. Sie eignet sich für Zeichen, die auch ohne Namen wiedererkannt werden, deckt aber den Markennamen selbst nicht ab (§ 3 MarkenG).
Erklärung
Eine Bildmarke ist ein Zeichen, das ausschließlich aus einer grafischen oder bildlichen Darstellung besteht — ohne aussprechbaren Wortbestandteil. Dazu zählen Signets, Embleme, Piktogramme oder abstrakte Symbole. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 1 MarkenG, der Abbildungen ausdrücklich als schutzfähige Zeichenart nennt, sofern sie Waren oder Dienstleistungen unterscheidbar machen.
Geschützt ist die konkrete grafische Gestaltung, so wie sie beim Amt hinterlegt wurde. Der Schutzumfang orientiert sich am Gesamteindruck der Grafik. Kleine gestalterische Abweichungen eines Wettbewerbers können den Schutz umgehen — anders als bei der Wortmarke, die den Zeicheninhalt unabhängig von der Darstellung erfasst.
Auch die Bildmarke braucht Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Ein rein dekoratives, banales oder gebräuchliches Bildzeichen — etwa ein einfacher Kreis oder ein übliches Warnsymbol — wird der Verkehr nicht als Herkunftshinweis auffassen und ist daher nicht eintragungsfähig.
Das ist eine allgemeine Erläuterung und keine Rechtsberatung.
Abgrenzung
Die Bildmarke enthält per Definition keinen Wortbestandteil. Sobald ein Zeichen Schrift und Grafik verbindet, ist es eine Wort-Bild-Marke. Der Vorteil der reinen Bildmarke: Sie schützt das Symbol auch dann, wenn es ohne Namen auftritt (etwa auf Produkten, Icons oder Apps). Der Nachteil: Der Markenname selbst ist über eine Bildmarke nicht geschützt — dafür braucht es zusätzlich eine Wortmarke.
Beispiel
Der Mercedes-Stern ist eine klassische Bildmarke: ein abstraktes Symbol, das ohne den Schriftzug „Mercedes-Benz“ auskommt und trotzdem eindeutig zugeordnet wird. Solche Zeichen entfalten ihre Kraft gerade dort, wo für Text kein Platz ist — auf Kühlergrills, Apps oder als kleines Signet.
Was heißt das für dich?
Eine reine Bildmarke lohnt sich, wenn dein Signet stark genug ist, um allein wiedererkannt zu werden — etwa als App-Icon oder Produktsymbol. Für die meisten Mittelständler ist das erst nach jahrelangem Markenaufbau der Fall. In der Praxis ist die Kombination aus Wortmarke (schützt den Namen) und, falls das Signet eigenständig genutzt wird, einer separaten Bildmarke der sicherste Weg. Verlass dich nicht darauf, dass eine Bildmarke deinen Namen mitschützt — das tut sie nicht.