Markenrecht & Schutz
Wortmarke
Word Mark
Eine Wortmarke schützt eine Zeichenfolge — Wort, Wortkombination, Slogan, Buchstaben oder Zahlen — unabhängig von Schriftart, Farbe oder grafischer Gestaltung. Geschützt ist der Zeicheninhalt selbst, nicht sein Aussehen. Das macht sie zur breitesten und meist stärksten Markenform, weil sie jede Schreibweise abdeckt (§ 3 MarkenG).
Erklärung
Die Wortmarke ist die grundlegendste der Markenformen. Sie schützt eine Zeichenfolge als solche: ein Wort (etwa „Persil“), eine Wortkombination, einen Slogan, einzelne Buchstaben oder Zahlen. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 1 MarkenG, wonach als Marke unter anderem Wörter einschließlich Personennamen, Buchstaben und Zahlen geschützt werden können, sofern sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden.
Der entscheidende Punkt: Geschützt ist der Zeicheninhalt, nicht seine grafische Darstellung. Eine Wortmarke wird beim Amt in einer neutralen Standardschrift eingetragen und deckt damit jede denkbare Schreibweise ab — ob in Groß- oder Kleinbuchstaben, in Serifen- oder serifenloser Schrift, in jeder Farbe. Das macht sie in der Regel zur breitesten und schützenswertesten Form: Wer den Namen selbst kontrolliert, kontrolliert ihn in jeder Erscheinung.
Voraussetzung für die Eintragung ist Unterscheidungskraft. Fehlt sie — etwa bei rein beschreibenden Wörtern wie „frisch“ für Lebensmittel — greift das absolute Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Ein Wort, das den Verkehr nur über die Ware informiert, kann keine Herkunftsfunktion übernehmen und bleibt eintragungsunfähig.
Das ist eine allgemeine Erläuterung und keine Rechtsberatung.
Abgrenzung
Die Wortmarke unterscheidet sich von der Bildmarke (rein grafisch, ohne Wortbestandteil) und der Wort-Bild-Marke (Kombination aus Wort und Grafik). Wer nur das Logo als Wort-Bild-Marke schützt, hat den Namen selbst nicht abgesichert: Ändert sich die Gestaltung des Logos, kann der Wortschutz verloren gehen. Umgekehrt schützt eine reine Wortmarke den Namen, aber nicht das konkrete Erscheinungsbild.
Beispiel
„Aspirin“ ist als Wortmarke geschützt. Der Schutz erstreckt sich auf die Zeichenfolge selbst — egal, in welcher Schrift oder Farbe ein Wettbewerber sie verwenden würde. Genau deshalb ist die Wortmarke für Namen mit hoher Wiedererkennung die erste Wahl: Sie greift auch dann, wenn ein Dritter den Namen in einer völlig anderen Optik missbraucht.
Was heißt das für dich?
Wenn dein Markenname trägt und einzigartig ist, schütze ihn zuerst als Wortmarke — sie ist meist stärker und flexibler als eine Logo-Anmeldung. Ein häufiger Fehler im Mittelstand ist, nur das grafisch aufwendige Logo als Wort-Bild-Marke anzumelden und den Namen ungeschützt zu lassen. Beim nächsten Rebranding steht die Marke dann rechtlich neu am Anfang. Wortmarke schützt den Kern, Wort-Bild-Marke schützt die Fassade.